AGB

Das GlüxxEck Café (nachfolgend „Café“ genannt) vertreten durch die Geschäftsführerin Alina Romahn, befindet sich in 30173 Hannover in der Orli-Wald-Allee 3. Nachfolgende AGB finden für oben genanntes Café Anwendung.
Stand: 16. Februar 2023

§ 1 - Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Gäste des Cafés in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung und bilden einen Bestandteil jeder Bestellung und Nutzung des Cafés.
Zudem sind diese Bestandteile jeder Buchung und Vermietung von Räumlichkeiten des Cafés. Eventuelle AGB des Kunden werden zurückgewiesen.

2. Das Café ist gemäß den angegebenen Öffnungszeiten geöffnet. Die Öffnungszeiten können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

§ 2 - Leistungen des Cafés

1. Alle im Café angebotenen Speisen und Getränke unterliegen einer ständigen Verfügbarkeit. Wir bemühen uns, alle auf unserer Karte aufgeführten Produkte zu jeder Zeit zur Verfügung zu stellen, können aber nicht für Ausfälle oder Lieferschwierigkeiten garantieren.

2. Wir bieten Gutscheine an, die für den Kauf von Waren und Dienstleistungen in unserem Café eingelöst werden können. Ein Umtausch des Gutscheins in Bargeld oder sonstige Gegenstände ist nicht möglich. Der Restwert eines Gutscheins kann nicht ausgezahlt werden.

3. Alle angegebenen Preise sind in Euro angegeben und inklusive der geltenden Mehrwertsteuer. Änderungen der Preise sind jederzeit vorbehalten und werden auf der Karte aktualisiert.

4. Sämtliche angebotenen Speisen und Getränke können nach den Wünschen des Kunden zusammengestellt oder geändert werden. Durch Änderung kann sich eventuell ein von den Speisekarten/Tageskarten abweichender Preis ergeben.

5. Sämtliche Preise verlieren mit Erscheinen einer neuen Speisekarte /Tageskarte ihre Gültigkeit.

6. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise des Cafés zu zahlen. Als vereinbart gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Preise der jeweils ausgehängten bzw. ausgelegten Speisekarten/Tageskarten.

7. Die Zahlung erfolgt direkt nach Beendigung der Bestellung bzw. vor dem Verlassen des Cafés in bar oder mit gängigen Giro-/ und Kreditkarten.

8. Für eventuelle Beschwerden bezüglich der Leistungen des Cafés wendet sich der Kunde an die Verantwortliche Person des Cafés. Beschwerden müssen innerhalb von 7 Tagen nach der Leistung schriftlich eingereicht werden.

9. Es gelten die geltenden Gesetze und Vorschriften für das Gastgewerbe.

§ 3 - Nutzung des Internets (WLAN)

1. Das WLAN kann von Gästen des Cafés genutzt werden. Die Nutzung ist ausschließlich zu privaten Zwecken erlaubt.

2. Der Zugang zum WLAN setzt ein WLAN-fähiges Endgerät und eine aktive Internetverbindung voraus.

3. Jeder Gast ist selbst verantwortlich für die Verwendung des WLAN und dafür, dass er die geltenden Gesetze und Vorschriften einhält. Insbesondere ist es untersagt, unerlaubte Inhalte zu übertragen, zu speichern oder zu verbreiten.

4. Das Café übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit des WLAN sowie für die Übertragungsgeschwindigkeit und Übertragungsqualität.

5. Das Café beachtet die geltenden Datenschutzgesetze und verarbeitet personenbezogene Daten seiner Gäste nur im Rahmen der Notwendigkeit für den Betrieb des WLAN.

6. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass das Café das Recht hat, den Zugang zum WLAN jederzeit ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden.

7. Das Café behält sich das Recht vor, bei Missbrauch des WLAN oder Verstößen gegen geltendes Recht, die Daten des Gastes zu überprüfen und gegebenenfalls an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.

8. Gäste, die gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen, haften gegenüber dem Café für entstandene Schäden.

§ 4 - Anmietung der Räumlichkeiten des Cafés

1. Die Räumlichkeiten des Cafés können für Feierlichkeiten gebucht werden. Die Buchung ist nur zusammen mit der Bewirtung durch das Café möglich.

2. Sollte das komplette Café aufgrund einer geschlossenen Gesellschaft geschlossen werden, berechnen wir eine Service-Nutzungspauschale in Höhe von 990,00€. Diese Pauschale ist fällig, unabhängig davon, ob die geschlossene Gesellschaft tatsächlich stattgefunden hat oder nicht.

3. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Eine Ausnahme bedarf der vorherigen Zustimmung des Cafés.
Diese Regelung gilt nicht für Babynahrung und Kleinkindernahrung, sowie für Personen mit einer besonderen Lebensmittelunverträglichkeit, für die aus medizinischen Gründen eine Ausnahme gemacht wird.

4. Eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises muss bei Buchung geleistet werden.

5. Die Buchung kann bis zu 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenlos gekündigt werden. Bereits geleistete Anzahlungen werden nach dem Verstreichen der Kündigungsfrist nicht erstattet.

6. Das Café haftet nicht für Schäden, die während der Veranstaltung durch Dritte verursacht werden. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Veranstaltung am Café oder dessen Einrichtung entstehen.

§ 4.1 – Vertragsabschluss, Haftung, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Café
zustande, diese sind die Vertragspartner.

2. Ist der Kunde nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

3. Das Café haftet mit der Sorgfalt für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Café die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Cafés beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Cafés beruhen. Einer Pflichtverletzung steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Cafés auftreten, wird das Café bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Café rechtzeitig auf die Möglichkeit eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen.

5. Alle Ansprüche gegen das Café verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Cafés beruhen.

§ 4.2 – Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

1. Das Café ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Café zugesagten
Leistungen zu erbringen.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume bzw. Flächen seitens des Kunden sind nicht zulässig und können vom Café auf dem Rechtsweg verfolgt werden.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise des Cafés zu zahlen. Als vereinbart gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Preise der jeweils ausgehängten bzw. ausgelegten Speisekarten/Tageskarten.

4. Sämtliche angebotenen Speisen können nach den Wünschen des Kunden zusammengestellt oder geändert werden. Durch Änderung kann sich eventuell ein von den Speisekarten/Tageskarten abweichender Preis ergeben.

5. Sämtliche Preise verlieren mit Erscheinen einer neuen Speisekarte /Tageskarte ihre Gültigkeit.

6. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm veranlassten Leistungen und Auslagen des Cafés an Dritte, an das Café zu erstatten.

7. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom Café allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöht werden.

8. Rechnungen des Cafés sind sofort ohne Abzug zahlbar. Das Café ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen.

9. Das Café wird alle vereinbarten Speisen & Getränke, soweit es keine weiteren Vereinbarungen in schriftlicher Form vorliegen, in ausreichender Form zur Verfügung stellen. Für ausgegangene Speisen oder Getränke besteht kein weiterer Anspruch auf Nachreichen, wenn die volle Leistung vom Café erbracht worden ist. Bei Getränkepauschalen darf das Café ein Ersatzartikel anbieten oder entsprechenden Ersatz nachbesorgen, falls dieses möglich ist und vereinbarte Absprachen vorliegen.

10. Sofern keine Vereinbarungen über die Dauer von Pauschalen getroffen worden, endet die vereinbarte Pauschale spätestens 7 Stunden nach Veranstaltungsbeginn (Ankunftszeit).

§ 4.3 – Rücktritt des Kunden

1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Café geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Cafés. Erfolgt diese nicht, sind in jedem Fall die vereinbarte Vorauszahlung aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Cafés zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Café und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Cafés auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Café ausübt.

3. Tritt der Kunde erst 4 Wochen oder später vor dem Veranstaltungstermin vom Vertrag zurück, ist das Café berechtigt, die Anzahlung in Höhe von 25 % einzubehalten. Bei nicht erscheinen am Veranstaltungstag kann das Café den vollständig vereinbarten Preis zu 100 %, abzüglich der Anzahlung, in Rechnung stellen.

§ 4.4 – Rücktritt des Cafés

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist das Café in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Räumen vorliegen.

2. Wird einer vereinbarten oder gemäßen Klausel verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, ist das Café ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Café berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
– Höhere Gewalt oder andere vom Café nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
– Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden, das Café begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Cafés in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Cafés zuzurechnen ist.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Cafés entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz oder eventuell geleisteter Anzahlungen.

§ 4.5 – Änderung der Teilnehmerzahl

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn dem Café mitgeteilt werden und bedarf der Zustimmung des Cafés.

2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch das nicht erscheinen dieser, wird vom Café bei der Abrechnung nicht anerkannt. Der Kunde hat daher kein Recht, den vereinbarten Preis aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.

3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl gemäß der vereinbarten Pauschale berechnet.

4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Café diesen Abweichungen zu, kann das Café die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Café trifft ein Verschulden.

§ 4.6 – Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit das Café für den Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Café von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Cafés bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Cafés gehen zulasten des Kunden, soweit das Café diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann das Café pauschal erfassen und berechnen.

3. Störungen an vom Café zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Café diese Störungen nicht zu vertreten hat.

§ 5 – Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Café. Das Café übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Cafés und seinem Personal. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

2. Mitgebrachtes Material hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Café ist berechtigt, gegebenenfalls einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, ist das Café berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Café abzustimmen.

3. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Café die Entfernung und Lagerung zulasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Café für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

§ 6 – Haftung des Kunden für Schäden

1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

§ 7 – Datenschutz

1. Sollten personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) erhoben werden, verpflichten wir uns dazu, Ihr vorheriges Einverständnis einzuholen. Wir verpflichten uns dazu, keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, Sie haben zuvor eingewilligt.

2. Wir weisen darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z. B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden. Diesbezüglich ist unsere Haftung ausgeschlossen.

3. Dritte sind nicht dazu berechtigt, Kontaktdaten für gewerbliche Aktivitäten zu nutzen, sofern der Anbieter den betroffenen Personen vorher eine schriftliche Einwilligung erteilt hat.

4. Sie haben jederzeit das Recht, vom uns über den Sie betreffenden Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erhalten.

5. Des weiteren besteht ein Recht auf Berichtigung/Löschung von Daten/Einschränkung der Verarbeitung für den Nutzer.

6. Weitere Angaben zum Datenschutz sind in der separaten Datenschutzerklärung zu entnehmen.

§ 8 - Eigentum

1. Der Auftragsgegenstand des Auftragnehmers bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber darf der Auftragsgegenstand nur in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr weiter veräußern.

§ 9 Haftungsbegrenzung (Dienstleistungen)

1. In Bezug auf die gesuchte oder angebotene Dienstleistung kommt der Vertrag ausschließlich zwischen den jeweils beteiligten Bestellern zustande. Daher haftet das Café nicht für Leistungen Dritter. Entsprechend sind alle Angelegenheiten bzgl. der Beziehung zwischen den Bestellern, einschließlich, und ohne Ausnahme, der Dienstleistungen, die ein Kunde erhalten hat oder Zahlungen, die an Dritte fällig sind, direkt an die jeweilige Partei des zu richten. Das Café kann hierfür nicht verantwortlich gemacht werden und widerspricht hiermit ausdrücklich allen etwaigen Haftungsansprüchen, welcher Art auch immer, einschließlich Forderungen, Leistungen, direkte oder indirekte Beschädigungen jeder Art, bewusst oder unbewusst, vermutet oder unvermutet, offengelegt oder nicht, in welcher Art auch immer im Zusammenhang mit den genannten Angelegenheiten.

2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet das Café nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung vom Café oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Cafés beruhen.

3. Für sonstige Schäden, soweit sie nicht auf der Verletzung von Kardinalpflichten (solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) beruhen, haftet das Café nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Café oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Cafés beruhen.

4. Die Schadensersatzansprüche sind, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzuges höchstens 5 % des Auftragswertes.

5. Schadenersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren nach 30 Jahren; im Übrigen nach 1 Jahr, wobei die Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von dem Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs.1 BGB).

§ 10 - Rechtswahl & Gerichtsstand

1. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Café und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen.

2. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters in Hannover.
Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Café abzustimmen.

3. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Café die Entfernung und Lagerung zulasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Café für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

§ 11 - Salvatorische Klausel

1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§ 12 - Schlussbestimmungen

1. Vertragssprache ist deutsch.

2. Wenn Sie diese AGB verletzen und wir unternehmen hiergegen nichts, sind wir weiterhin berechtigt, von unseren Rechten bei jeder anderen Gelegenheit, in der Sie diese Verkaufsbedingungen verletzen, Gebrauch zu machen.

3. Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen an unserer Webseite, Regelwerken, Bedingungen einschließlich dieser AGB jederzeit vorzunehmen. Auf Ihre Bestellung werden jeweils die Verkaufsbedingungen, Vertragsbedingungen und AGB-Anwendung, die zu dem Zeitpunkt Ihrer Bestellung in Kraft sind, es sei denn, eine Änderung an diesen Bedingungen ist gesetzlich oder auf behördliche Anordnung erforderlich (in diesem Fall werden sie auch auf Bestellungen Anwendung, die Sie zuvor getätigt haben). Falls eine Regelung in diesen Verkaufsbedingungen unwirksam, nichtig oder aus irgendeinem Grund undurchsetzbar ist, gilt diese Regelung als trennbar und beeinflusst die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Regelungen nicht.

4. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen aus dem Vertrag nicht. Sollte dieser Fall eintreten, soll die Bestimmung nach Sinn und Zweck durch eine andere rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.